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joachimschnabel

Mehr Fördermittel für eine moderne Fahrradinfrastruktur

Aktualisiert: 18. Jan. 2022

Mit dem Ausbau der Fahrradinfrastruktur investieren wir in klimafreundliche Mobilitätslösungen und aktive Mobilität – gut für das Klima, gut für die regionale Wirtschaft, gut für die Verkehrssicherheit und für die Gesundheit!


Die Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm das Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil in Österreich von 7% auf 13% bis zum Jahr 2025 zu steigern. Mit diesem Bekenntnis wollen wir in unserem Land eine Offensive für aktive und sanfte Mobilität starten. Schon jetzt nutzen rund 2,8 Millionen Menschen in ganz Österreich das Fahrrad täglich oder mehrmals die Woche für den Weg zur Arbeit, für Besorgungen des täglichen Bedarfs oder für Freizeitaktivitäten. Das Fahrrad ist die gesunde Alternative zum Auto und nebenbei ein klimafreundliches Verkehrsmittel. Im Sinne unserer eigenen Gesundheit, aber auch als Beitrag zur Verkehrswende sollte der Radverkehrsanteil rasch erhöht werden. Dafür braucht es in unserem Land eine neue Radkultur, die eine Berücksichtigung des Radverkehrs bei allen Infrastrukturinvestitionen im Bereich der Straße, der Bahnhöfe, aber auch in der Raumplanung vorsieht. Wesentlich wird jedoch eine Attraktivierung von Radwegen im ländlichen Raum sein.


Verzehnfachung der Fördermittel


Diese Ziele können wir ohne neue Investitionen in die Fahrradinfrastruktur nicht erreichen. Deshalb hat der Bund noch in diesem Jahr die Bundesfördermittel für den Radverkehr von 4 Mio. auf 40 Mio. Euro verzehnfacht. Der Einsatz der Finanzierungsmittel erfolgt auf Basis des Masterplans Radfahren, welcher Maßnahmen zur Forcierung des Radverkehrs und der aktiven Mobilität vorsieht: Ausbau der Radwege, neue Radabstellanlagen, Errichtung von E-Ladestationen für E-Räder, sowie neue Informationssysteme und Ausbau der gemeinde- bzw. länderüberschreitenden Radschnellverbindungen. Gefördert werden ebenso klimafreundliche Mobilitätslösungen, die zu umweltschonendem Mobilitätsmanagement auf regionaler, kommunaler, betrieblicher sowie touristischer Ebene und zur Umstellung von Transportsystemen beitragen.


Rede im Nationlrat vom 20. November 2020 zum Ausbau der Fahrradinfrastruktur

Video © ORF


Förderprogramme und Förderhöhe


Die Förderung erfolgt im Rahmen des Klima- und Energiefonds, welche in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben wird. Einreichen können sie neben öffentlichen Gebietskörperschaften auch Betriebe, sowie sonstige unternehmerische tätige Organisationen, die Investitionen in klimafreundliche Mobilitätslösungen und aktive Mobilität tätigen. Der Fördersatz beträgt abhängig vom Maßnahmenmix und der Projektqualität bis zu 30% der förderfähigen Kosten. Für den ländlichen Raum gibt es zusätzliche Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raum (ELER). Bei ELER-Kofinanzierung beträgt der Standardförderungssatz bei Gebietskörperschaften bzw. bei nicht-wettbewerbsrelevanten Vorhaben 40 % der förderfähigen Kosten. Werden mehrere Förderungsgegenstände kombiniert, kann sich der Standardfördersatz auf max. 50 % erhöhen. Hier darf die Gesamtinvestition nur maximal 2,5 Mio. Euro betragen. Auch muss die Antragstellung vor dem Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen. Die Antragstellung ist ausschließlich online unter www.umweltfoerderung.at/mobilitaetsmanagement möglich. Die klimaaktiv mobil Beratungsprogramme unterstützen die Gebietskörperschaften und Betriebe bei der Konzeption und Fördereinreichung von Radverkehrsprojekten – online unter www.klimaaktivmobil.at/gemeinden. Neben diesen Fördertöpfen gibt es noch zusätzlich Landesförderungen. In der Steiermark werden Radverkehrskonzepte bis zu 100% gefördert. Weitere Infos sind hier abrufbar: https://www.radmobil.steiermark.at/cms/beitrag/12724332/146403175/


Radtour durch die Südsteiermark mit Landesrätin Dr.in Juliane Bogner-Strauß

Foto: © Steirische Volkspartei


Aufgrund der höheren Investitionskosten wird die Errichtung von Radschnellverbindungen durch Gebietskörperschaften mit einem höheren Fördersatz von bis zu 50% der förderfähigen Kosten unterstützt. Diese Förderung ist jedoch eher für den urbanen Raum, da eine Planzahl von 2000 Fahrten pro Tag nachgewiesen werden muss.


Investitionen helfen der regionalen Wirtschaft


Einreichungen von Bundesförderanträgen sind aus dem Budget 2020 bis längstens 26.02.2021 möglich. In Zeiten der Covid-Krise sichern lokale Investitionen heimische Arbeitsplätze und geben lokalen Unternehmen Aufträge, die der regionalen Wertschöpfung zugutekommen. Fazit: Wer in die Fahrradinfrastruktur investiert, hilft hier dreifach: dem Klima, der regionalen Wirtschaft und der Sicherheit für Radfahrende!

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