Die kalte Progression ist ein Begriff, der zwar nicht jedem geläufig ist, aber erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation haben kann. Sie bezeichnet eine schleichende Steuererhöhung, die auftritt, wenn Lohnerhöhungen nur die Inflation ausgleichen, aber dennoch zu höheren Steuerstufen führen. Dies mindert Ihre Kaufkraft, da ein größerer Teil des Einkommens durch höhere Steuersätze abgeschöpft wird. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, haben wir 2023 die kalte Progression im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer abgeschafft. Seitdem werden die Steuerstufen jährlich an die Teuerung angepasst, sodass Sie tatsächlich mehr von Ihrem hart verdienten Geld behalten können.
Konkrete Änderungen ab 2025
Ab dem Jahr 2025 müssen erst ab einem Einkommen von 13.308 Euro Lohn- und Einkommensteuer bezahlt werden. Die Grenzen für die weiteren Tarifstufen werden ebenfalls angehoben:
21.617 Euro für die zweite Tarifstufe,
35.836 Euro für die dritte Tarifstufe,
69.166 Euro für die vierte Tarifstufe,
103.072 Euro für die fünfte Tarifstufe.
Diese Anpassungen sind ein Akt der Fairness und sorgen dafür, dass der Spielraum für finanzielle Planungen breiter wird. Besonders freut es mich, dass wir mit dieser Maßnahme unsere Familien unterstützen können. Die Erhöhung der Tarifstufen unterstützt nämlich junge Familien mit niedrigeren Einkommen am meisten. Als Volkspartei sind wir verlässlicher Partner für die Familie als Basis unserer Gesellschaft!
Das variable Drittel wird fair an die Menschen verteilt
Die Anpassung der Tarifstufen erfolgt zu zwei Dritteln automatisch. Über die Verteilung des verbleibenden Drittels, das „variable Drittel“, entscheidet die Bundesregierung. Diese Verteilung soll vor allem den Leistungsträgern unserer Gesellschaft zu Gute kommen.
Weitere Erleichterungen für Familien und Erwerbstätige Neben der Anpassung der Steuerstufen werden auch weitere Maßnahmen umgesetzt, um Familien und Erwerbstätige zu entlasten. Der erhöhte Absetzbetrag von 60 Euro pro Kind und Monat wird für Alleinverdienende sowie erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen als Kinderzuschlag automatisiert. Das bedeutet, dass künftig kein Antrag mehr notwendig sein wird, um diese Unterstützung zu erhalten. Für Alleinerziehende mit zwei Kindern bedeutet diese Maßnahme 1.440 Euro mehr pro Jahr, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen.
Verbesserungen beim Kilometergeld und für Kleinunternehmer
Darüber hinaus haben wir das Kilometergeld vereinheitlicht. Ab sofort beträgt es 50 Cent pro Kilometer für Pkws, Motorräder und Fahrräder. Auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Dienstreisen wird attraktiver gestaltet. Das Tagesgeld bei Inlandsdienstreisen steigt auf 30 Euro, das Nächtigungsgeld auf 17 Euro. Für Dienstwohnungen wird die sachbezugsfreie Wohnfläche auf 35 m² erhöht, und Gemeinschaftsräume werden künftig nicht mehr jedem Bewohner voll, sondern aliquot berechnet. Die Kleinunternehmergrenze wird von 35.000 Euro auf 55.000 Euro angehoben, was bedeutet, dass mehr Unternehmer von den Vorteilen der Kleinunternehmerregelung profitieren können.
Rechenbeispiele:
So profitieren Sie konkret Um Ihnen die Auswirkungen dieser Maßnahmen konkret zu veranschaulichen, hier zwei Beispiele:
Ein Angestellter im Außendienst:
Monatliches Bruttogehalt: 4.150 Euro
Einsparungen im nächsten Jahr: über 900 Euro
311 Euro durch die Anhebung der Tarifstufengrenzen
24 Euro durch den höheren Verkehrsabsetzbetrag
384 Euro durch das höhere Kilometergeld
Knapp 200 Euro durch das höhere Tagesgeld
Zusammenfassung und Ausblick
Die Abschaffung der kalten Progression und die damit verbundenen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu senken und die Kaufkraft zu stärken. Mit der Anhebung der Steuerstufen, der Einführung automatisierter Kinderzuschläge und der Vereinheitlichung des Kilometergeldes setzen wir ein klares Zeichen für Fairness und soziale Gerechtigkeit.
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