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Die Ökosoziale Steuerreform

Mit dem Beschluss der ökosozialen Steuerreform im ersten Jänner-Plenum des Nationalrates haben wir das zentrale Versprechen der Nationalratswahl 2019 – die Entlastung der arbeitenden Menschen, der Familien und der Unternehmerinnen und Unternehmer – eingelöst. Gleichzeitig setzen wir mit dieser Reform auch Anreize für ein klimafreundliches Verhalten. Nun treten die ersten großen Teile des 18. Mrd. Euro schweren Entlastungspaketes in Kraft.

Nachhaltigkeit, Leistung und Solidarität zählen zu den Kernwerten unserer Volkspartei, dies spiegelt sich nun auch bei dieser großen Steuerreform wieder. Schon vor dreißig Jahren hat der ehemalige ÖVP-Vizekanzler Josef Riegler das Konzept der „ökosozialen Marktwirtschaft“ ins Leben gerufen – unsere Kernwerte in Verbindung mit Umwelt-und Klimaschutz. Mit der ökosozialen Steuerreform setzen wir den wichtigen Schritt für den Klimaschutz in unserem Land und entlasten gleichzeitig die arbeitenden Menschen, erhöhen abermals den Familienbonus und stärken den heimischen Wirtschaftsstandort nachhaltig. Besonders die Menschen im ländlichen Raum werden von diesem großen Projekt dieser Legislaturperiode profitieren.


Entlastung für die arbeitenden Menschen


Schon 2020 haben wir im Nationalrat die ersten Entlastungsmaßnahmen für die arbeitenden Menschen auf den Weg gebracht, wie z.B. die Senkung des Eingangssteuersatzes von 25 auf 20 Prozent. Dieser Entlastungspfad wird nun fortgesetzt, denn wir sagen, dass Leistung sich auszahlen muss. Noch im Juli dieses Jahrs wird die zweite Einkommenssteuerstufe von 35 auf 30 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme bringt den Steuerpflichtigen bis zu 650 Euro Entlastung pro Jahr. Im kommenden Jahr 2023 wird es ab Juli eine Senkung der dritten Einkommensteuerstufe von 42 auf 40 Prozent geben, wo wiederum eine maximale Entlastung von bis zu 580 Euro im Jahr möglich wird. Auch den Geringverdiener/innen bleibt durch die Erhöhung des Sozialversicherungsbonus sowie des Pensionistenabsetzungbetrages bis zu 250 Euro pro Jahr mehr Geld im Börsel.

Ein Rechenbeispiel für eine vierköpfige Familie, beide Elternteile sind berufstätig. (Einkommenssteuersenkung, Familienbonus und Regionaler Klimabonus)


Erhöhung des Familienbonus


Mit dem Familienbonus haben wir als Volkspartei genau jene erstmals nachhaltig entlastet, die ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft sind: die Familien. Besonders die erwerbstätigen Eltern leisten einen mehrfachen Beitrag für unser Land, deswegen wollen wir gerade sie abermals mit der Erhöhung des Familienbonus für jedes minderjährige Kind pro Jahr von 1.500 auf 2.000 Euro zusätzlich entlasten und ihnen die Anerkennung geben, die ihnen gebührt. Des Weiteren erhöhen wir auch den Kindermehrbetrag von 250 auf 450 Euro. Davon profitieren insbesondere gering verdienende Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher.

Insgesamt profitieren in Österreich von diesen familienpolitischen Meilensteinen rund 1,75 Millionen Kinder.


Entlastung für das Klima


Die Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels machen den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu einer der zentralen politischen Herausforderungen unserer Zeit. Mit dem Konzept der ökosozialen Marktwirtschaft haben wir als Volkspartei schon vor Jahren wesentliche Antworten auf die Klimakrise geliefert. Nun konnten wir uns im Nationalrat darauf einigen, dass CO2 ab Juli 2022 einen Preis bekommt. Damit nehmen wir unsere Verantwortung für die Erde wahr und setzen auch europäische Vorgaben um. Jedoch werden wir die ökologische Wende nur mit den Bürgerinnen und Bürger schaffen: es braucht daher Anreize für jene, die umsteigen können. Daher muss stets auf die realen Lebensumstände der Menschen Rücksicht genommen werden. Mit der Einführung eines „Regionalen Klimabonus“ zur Abfederung des CO2-Preises tragen wir damit Rechnung. Konkret wird es ab 2022 eine Staffelung des Bonus in vier Stufen geben, nämlich 100, 133, 166 und 200 Euro pro Jahr. Je schlechter die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel in einer Gemeinde ist, desto höher ist der Klimabonus. Mit weiteren Klimaschutzmaßnahmen wie die „Sauber-Heizen“-Offensive, die Förderung der thermischen Sanierung und das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz leisten wir einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt und das Klima.


Stärkung des Wirtschaftsstandortes


Gerade jetzt ist es essentiell, den starken Wirtschaftsaufschwung nachhaltig zu gestalten. So haben wir z.B. mit der Investitionsprämie die richtigen Maßnahmen in den vergangenen Monaten gesetzt. Das zeigen auch die erfreulichen Arbeitsmarktdaten. Aber wir müssen darauf achten, dass Österreich auch in Zukunft ein attraktiver Standort ist. Daher setzen wir nun bewusst mit der ökosozialen Steuerreform wichtige Entlastungsmaßnahmen für unsere Unternehmen und Betriebe. Um uns im europäischen Wettbewerb abzuheben, senken wir die Körperschaftssteuer von 25% auf 24% im Jahr 2023 und von 24% auf 23% im Jahr 2024. Diese Maßnahme fördert das Wachstum und die Investitionen in unserem Land und stärkt gleichzeitig die Eigenkapitalausstattung der heimischen Betriebe. Daneben wird der Grundfreibetrag beim Gewinnbeitrag von 13 auf 15 Prozent erhöht.


Die Entlastungsreform


In Summe beträgt die Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher sowie der heimischen Wirtschaft mit der ökosozialen Steuerreform in den kommenden Jahren rund 18 Milliarden Euro. Neben den großen Entlastungsmaßnahmen wird mit diesem Paket an vielen weiteren Schrauben gedreht, hierzu zählen z.B. Maßnahmen gegen die Carbon Leakage durch den CO2-Preis. Besonders für die ländlichen Regionen werden von diesem großen Paket profitieren, denn die Ökosoziale Marktwirtschaft fördert den Aufschwung und sorgt für Stabilität und Nachhaltigkeit in unserem Land.

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