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Zweites Mobilitäts-Paket auf den Weg gebracht!


Die ersten sechs Monate des Jahres standen ganz im Zeichen wichtiger Weichenstellungen für den Verkehr und die Mobilität in Österreich. Mit weitreichenden Beschlüssen modernisieren wir die Verkehrspolitik unseres Landes und schaffen die Voraussetzungen für die Mobilität der Zukunft.


Den Verkehr von morgen ermöglichen


Als Verkehrssprecher der Volkspartei ist es mir ein großes Anliegen, dass wir mutig neue Entwicklungen aufgreifen, rasch handeln und den Verkehr nicht behindern, sondern – im wahrsten Sinn des Wortes – laufen lassen. Unser Ziel ist eine sichere, leistungsfähige und gut erreichbare Mobilität für ganz Österreich – unabhängig davon, ob Menschen mit dem Auto, der Bahn oder dem Flugzeug unterwegs sind.

Nach dem ersten Mobilitätspaket im Frühjahr – Stichwort Straßenverkehrsnovelle – haben wir nun ein weiteres großes Mobilitätspaket auf den Weg gebracht, das den Verkehr von morgen ermöglichen wird und gleichzeitig in Sachen Wettbewerbsfähigkeit des Landes die richtigen Schritte setzt.


Tonnagenerhöhung, Verlängerung der Pickerl-Intervalle, Auslaufen der Ukraine-Regelung (Kennzeichen) und das autonome Fahren wurden mit der 42. KFG-Novelle auf den Weg gebraucht

Ein umfangreiches Mobilitätspaket: Drei Novellen modernisieren die Mobilität in Österreich


Gleich drei wichtige Novellen haben wir im Juli-Plenum auf den Weg gebracht: die 42. KFG-Novelle (Kraftfahrgesetz), die Novelle des Luftfahrtgesetzes und eine Novelle des Bundesstraßengesetzes. Damit schaffen wir moderne und praxistaugliche Rahmenbedingungen für Straße und Luftfahrt, entlasten Menschen und Unternehmen und ermöglichen in vielen Bereichen mehr Innovation und Modernisierung.

Gerade diese Entlastungen waren kein Selbstläufer. Sie konnten erst durch zahlreiche Gespräche und intensive Verhandlungen erreicht werden. Umso wichtiger ist dieses Ergebnis: Es stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts, schafft mehr Spielraum für Betriebe und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen.


Tonnagenerhöhung für die Transport und Bauwirtschaft


Eine spürbare Entlastung bringt die Tonnagenerhöhung für Lkw mit schweren Aufbauten. Trotz mancher Widerstände ist es uns gelungen, diese wichtige Verbesserung für unsere heimische Transport- und Bauwirtschaft durchzusetzen. Gerade diese Branchen sind ein unverzichtbarer Motor für unsere regionale Wirtschaft und stehen gleichzeitig europaweit unter erheblichem Kostendruck. Umso wichtiger sind praxistaugliche Rahmenbedingungen, damit Wertschöpfung in der Region bleibt und Arbeitsplätze in unseren Gemeinden gesichert werden können.


Die neuen möglichen Tonnagen für LKW mit schweren Aufbauten


Hier gab es deutliche Erhöhungen, um die Fahren reduzieren und somit Kosten für die Unternehmen sparen zu können. So können Fahrzeuge mit mehr als drei Achsen 37.000 kg statt 32.000 kg auf unseren Straßen in einem Umkreis von 75 Kilometer Luftlinie unterwegs sein.
Hier gab es deutliche Erhöhungen, um die Fahren reduzieren und somit Kosten für die Unternehmen sparen zu können. So können Fahrzeuge mit mehr als drei Achsen 37.000 kg statt 32.000 kg auf unseren Straßen in einem Umkreis von 75 Kilometer Luftlinie unterwegs sein.

Die Tonnagenerhöhung gilt für Fahrzeuge, mit denen Bau- und Aushubmaterialien – wie mineralische Rohstoffe und Erzeugnisse, Baustahlprodukte oder Glas –, aber auch Arbeitsausrüstung und Baumaschinen innerhalb einer Entfernung von 75 Kilometern Luftlinie transportiert werden.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Pro Fahrt kann künftig mehr Material transportiert werden. Das reduziert die Anzahl der notwendigen Fahrten, senkt die Kosten für die Betriebe und macht Transporte insgesamt effizienter. Gleichzeitig stärkt die Maßnahme die heimische Transport- und Bauwirtschaft, verbessert ihre Wettbewerbsfähigkeit und vermeidet unnötigen Verkehr – ein Gewinn für die Umwelt und den Verkehrsfluss.


Zahlreiche Verhandlungen und Gespräche haben erst zu diesem erfolgreichen Ergebnis geführt. Trotz diverser Widerstände haben wir als Wirtschaftsbund eine wichtige Entlastung für unsere heimische und regionale Wirtschaft erreicht.
Zahlreiche Verhandlungen und Gespräche haben erst zu diesem erfolgreichen Ergebnis geführt. Trotz diverser Widerstände haben wir als Wirtschaftsbund eine wichtige Entlastung für unsere heimische und regionale Wirtschaft erreicht.

Neue Pickerl-Intervalle


Neben der Tonnagenerhöhung haben wir mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes auch die Prüfintervalle für die § 57a-Begutachtungsplakette reformiert. Statt des bisherigen 3:2:1-Systems gilt künftig das 4:2:2:2:1-System. Das bedeutet: In den ersten zehn Jahren sind drei „Pickerl“-Überprüfungen weniger erforderlich.

Damit tragen wir der steigenden Qualität und Sicherheit moderner Fahrzeuge Rechnung und orientieren uns an unseren Nachbarländern – die Schweiz kennt beispielsweise bereits ein 5:3:2-System. Für Autobesitzer und Unternehmen mit größeren Fuhrparks bedeutet diese Reform eine spürbare Entlastung, da sie Zeit und Kosten spart.


Mit der Reform orientiert sich Österreich deutlich stärker an den Prüfsystemen seiner Nachbarländer. Während bisher bereits nach drei Jahren die erste Begutachtung fällig war, erfolgt diese künftig erst nach vier Jahren. Damit liegt Österreich künftig auf dem Niveau von Italien, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Deutschland kennt bereits seit Langem ein 3:2-System, die Schweiz sogMit der Reform orientiert sich Österreich deutlich stärker an den Prüfsystemen seiner Nachbarländer. Während bisher bereits nach drei Jahren die erste Begutachtung fällig war, erfolgt diese künftig erst nach vier Jahren. Damit liegt Österreich künftig auf dem Niveau von Italien, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Deutschland kennt bereits seit Langem ein 3:2-System, die Schweiz sogar ein 5:3:2-System.ar ein 5:3:2-System.
Mit der Reform orientiert sich Österreich deutlich stärker an den Prüfsystemen seiner Nachbarländer. Während bisher bereits nach drei Jahren die erste Begutachtung fällig war, erfolgt diese künftig erst nach vier Jahren. Damit liegt Österreich künftig auf dem Niveau von Italien, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Deutschland kennt bereits seit Langem ein 3:2-System, die Schweiz sogMit der Reform orientiert sich Österreich deutlich stärker an den Prüfsystemen seiner Nachbarländer. Während bisher bereits nach drei Jahren die erste Begutachtung fällig war, erfolgt diese künftig erst nach vier Jahren. Damit liegt Österreich künftig auf dem Niveau von Italien, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Deutschland kennt bereits seit Langem ein 3:2-System, die Schweiz sogar ein 5:3:2-System.ar ein 5:3:2-System.

Gleichzeitig bleibt die Begutachtung flexibel: Sie kann innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten vor dem eigentlichen Begutachtungsmonat durchgeführt werden. Damit steht ein Zeitraum von insgesamt fünf Monaten zur Verfügung, um das „Pickerl“ zu absolvieren. Sollte das im Einzelfall nicht ausreichen, kann der Begutachtungstermin – wie bisher – einmalig bei der Zulassungsbehörde verlegt werden, etwa um Zugfahrzeug und Anhänger gemeinsam überprüfen zu lassen oder einen Termin im Winter zu vermeiden. Gleichzeitig werden dadurch Strafen im Ausland vermieden, wo häufig nur ein solches Prüfsystem bekannt ist.


Am Rande des Plenums habe ich Gespräche zum Schüler-Gelegenheitsverkehr geführt. Gerade in unserer Region müssen Gemeinden immer wieder Kosten übernehmen, damit der Schülertransport gewährleistet werden kann. Dazu habe ich mich mit dem Fachverband für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (WKO) ausgetauscht. Gesprächspartner waren KommR Gunter Mayrhofer und Mag. Paul Blachnik.
Am Rande des Plenums habe ich Gespräche zum Schüler-Gelegenheitsverkehr geführt. Gerade in unserer Region müssen Gemeinden immer wieder Kosten übernehmen, damit der Schülertransport gewährleistet werden kann. Dazu habe ich mich mit dem Fachverband für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (WKO) ausgetauscht. Gesprächspartner waren KommR Gunter Mayrhofer und Mag. Paul Blachnik.

Sonderregelung für ukrainische Fahrzeuge läuft aus


Zu Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurden in Österreich – wie in vielen anderen europäischen Staaten – unbürokratische Sonderregelungen für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen geschaffen. Diese Maßnahmen waren damals notwendig und richtig, um den vertriebenen Menschen rasch und unkompliziert zu helfen.

Nun kehrt Österreich – wie viele seiner Nachbarländer – wieder zum regulären System zurück. Künftig müssen auch Fahrzeughalter mit ukrainischen Kennzeichen, die ihren Wohnsitz in Österreich haben, ihr Fahrzeug in Österreich anmelden, die § 57a-Begutachtung („Pickerl“) durchführen und die gesetzlich vorgesehenen Abgaben entrichten.

Damit gelten für alle Fahrzeughalter mit Wohnsitz in Österreich dieselben Regeln. Das sorgt für mehr Fairness, erhöht die Nachvollziehbarkeit und leistet gleichzeitig einen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen.


Stärkung des Luftverkehrsstandortes


Mit der Novelle des Luftfahrtgesetzes stärken wir den Luftfahrtstandort Österreich und schaffen moderne, praxistaugliche Rahmenbedingungen für die Zukunft. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) – eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung für Personen in den sensiblen Sicherheitsbereichen österreichischer Flughäfen – wird praxistauglich weiterentwickelt. Unnötige Härtefälle werden vermieden und der Rechtsschutz verbessert, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen.

Gleichzeitig vereinfachen wir Genehmigungsverfahren auf Flughäfen, schaffen mit dem „U-Space“ moderne Rahmenbedingungen für den Drohnenbetrieb und bauen bürokratische Hürden ab. Damit stärken wir unsere Flughäfen, fördern Innovation und Digitalisierung und machen den Luftfahrtstandort Österreich zukunftsfit.

Unverständlich ist daher die Ablehnung der FPÖ. Noch im Mai-Plenum forderte sie eine stärkere Unterstützung der heimischen Flughäfen, verweigerte nun aber genau jenen Maßnahmen die Zustimmung, die den Luftfahrtstandort nachhaltig stärken.


Die Novelle des Luftfahrtgesetzes stärkt unseren Standort. Gerade die Bundesländerflughäfen sind für die Regionen wichtig.

Wir ermöglichen das autonome Fahren und bauen die E-Ladeinfrastruktur aus


Das Mobilitätspaket ist ein Innovations- und Zukunftspaket für das moderne Autofahren in den Zwaniger-Jahren des 21. Jahrhunderts. Mit dem Beschluss haben wir die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit autonomes Fahren künftig auch auf Österreichs Straßen möglich wird. Die Gespräche über die konkrete Ausgestaltung der Verordnung laufen bereits. Jetzt braucht es eine mutige, technologieoffene und innovationsfreundliche Verordnung, damit Österreich seine Vorreiterrolle weiter ausbauen kann. Gerade die Steiermark verfügt mit Forschungseinrichtungen wie Virtual Vehicle in Graz und ihren Modellregionen über international anerkanntes Know-how, das wir künftig verstärkt auf die Straße bringen wollen.

Seit 2021 kämpfe ich für eine flächendeckende und gute E-Ladeinfrastruktur. Nun haben wir erreicht, dass an unseren Auto- und Schnellstraßen der Ausbau erleichtert und beschleunigt wird. Für uns als Volkspartei war und ist klar, dass das Auto auch in Zukunft die tragende Säule der Mobilität in unserem Land darstellen wird.
Seit 2021 kämpfe ich für eine flächendeckende und gute E-Ladeinfrastruktur. Nun haben wir erreicht, dass an unseren Auto- und Schnellstraßen der Ausbau erleichtert und beschleunigt wird. Für uns als Volkspartei war und ist klar, dass das Auto auch in Zukunft die tragende Säule der Mobilität in unserem Land darstellen wird.

Gleichzeitig treiben wir den flächendeckenden Ausbau der Schnellladeinfrastruktur entlang der Autobahnen und Schnellstraßen voran und schaffen damit bessere Rahmenbedingungen für die E-Mobilität. Zusätzlich sorgen wir dafür, dass wichtige Straßenprojekte auch während laufender UVP-Verfahren rechtlich abgesichert bleiben. Das schafft mehr Planungs- und Rechtssicherheit und bringt Innovation und Infrastruktur in Österreich gleichermaßen voran.


Ein Foto aus dem Jahr 2021. Viele Gemeinden haben schon früh auf den Ausbau der E-Ladestationen gesetzt. Was unter einer grünen Ministerin nicht möglich war, setzen wir nun auf unseren Auto- und Schnellstraßen um und ermöglichen die Errichtung vieler neuer E-Ladestationen auf dem hochrangigen Straßennetz.  
Ein Foto aus dem Jahr 2021. Viele Gemeinden haben schon früh auf den Ausbau der E-Ladestationen gesetzt. Was unter einer grünen Ministerin nicht möglich war, setzen wir nun auf unseren Auto- und Schnellstraßen um und ermöglichen die Errichtung vieler neuer E-Ladestationen auf dem hochrangigen Straßennetz.  

 
 
 
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