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Dezember-Plenum 2025

Mit dem Start der Koralmbahn am 14. Dezember 2025 hat für unsere Region ein neues Zeitalter der Mobilität und Vernetzung begonnen, dessen Ausmaß wir erst in den kommenden Jahren spüren werden. Neben einer guten Infrastruktur braucht es für den Aufschwung Reformen und Entlastungen, die wir in den kommenden Wochen und Monaten umsetzen werden. Wesentliche Beschlüsse wurden bereits im Dezember gefasst und schon am 1.1.2026 wirksam werden.

Besuch der Rauchfangkehrer im Parlament – ein traditioneller Brauch, der Glück für das neue Jahr bringt.


Reform des Vergaberechtes - dauerhafte Verankerung der erhöhten Schwellenwerte für vereinfachte Vergabeverfahren


Eine langjährige Forderung der Gemeinden und des Wirtschaftsbundes wird mit der Reform des Vergaberechts umgesetzt: Die erhöhten Schwellenwerte für vereinfachte Vergabeverfahren werden dauerhaft im Gesetz verankert. Damit schaffen wir mehr Planungssicherheit, praxistaugliche Abläufe und stärken zugleich gezielt regionale Betriebe.


Bislang befristete Regelungen werden damit erstmals ins Dauerrecht übernommen. Liefer- und Dienstleistungen bis zu 140.000 Euro sowie Bauleistungen bis zu 200.000 Euro können künftig dauerhaft über vereinfachte Verfahren vergeben werden.


Diese Reform gibt den Gemeinden mehr Flexibilität, Projekte rascher umzusetzen, und erleichtert zugleich die Beteiligung regionaler Anbieter. Durch den deutlich reduzierten administrativen Aufwand profitieren insbesondere kleinere Betriebe.


Die größte Reform des Strommarktes seit 20 Jahren - das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz


Der Nationalrat hat mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz eine umfassende Reform des österreichischen Strommarktes beschlossen, die auf die tiefgreifenden Veränderungen durch erneuerbare Energien reagiert.


Der Strommarkt wird damit stärker auf dezentrale Erzeugung, mehr Wettbewerb und eine aktive Rolle der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgerichtet, etwa durch neue Regeln für Einspeisung, Netznutzung und Marktteilnahme. Zentrale Änderungen betreffen klarere Spielregeln für Netzbetreiber und Stromanbieter, mehr Transparenz für Kundinnen und Kunden sowie soziale Schutzmechanismen für Haushalte mit geringem Einkommen.


Ziel der Reform ist es, die Kosten des Stromsystems fairer zu verteilen, Investitionen in erneuerbare Energien zu erleichtern und dadurch Energie langfristig leistbarer zu machen. Notwendig ist diese Reform, weil das bisherige Strommarktrecht nicht mehr zu einem Energiesystem passt, in dem viele Haushalte selbst Strom erzeugen und die Infrastruktur zugleich stabil, klimaneutral und finanzierbar bleiben muss.

Für diese Reform war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat erforderlich. Nach langen Verhandlungen, an denen ich mehrfach mitwirken durfte, konnte meine Kollegin im Nationalrat und ÖVP-Energiesprecherin Tanja Graf schließlich eine Einigung zwischen den Koalitionsparteien und den Grünen erzielen. Damit konnte dieses für Österreich notwendige Gesetz endlich auf den Weg gebracht werden.

Nur eine Partei war nicht bereit, konstruktive Vorschläge für leistbare Energie einzubringen: die FPÖ. Sie verweigerte die Zustimmung, obwohl ihre Vertreter in den Bundesländern diese Reform in Regierungsverantwortung selbst gefordert hatten. Diese Doppelmoral und mangelnde Konstruktivität schaden dem Land. Dies habe ich auch in meiner Rede im Parlament angesprochen.


Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz im Detail:

  • Stromanbieter müssen sinkende Beschaffungskosten künftig schneller an die Kundinnen und Kunden weitergeben, damit Preisvorteile auch tatsächlich bei den Haushalten ankommen.

  • Die Kosten für das Stromnetz werden gerechter verteilt, indem künftig auch größere Stromerzeuger einen Beitrag leisten und Haushalte entlastet werden sollen.

  • Versorgungsinfrastrukturbeitrag (VIB): Ein neuer, gedeckelter Beitrag (max. 0,05 ct/kWh) für Einspeiser, um den Netzausbau zu finanzieren. Kleinere Anlagen (bis 20 kW) sind befreit.

  • Für einkommensschwache Haushalte wird ein eigener Sozialtarif eingeführt, um Energie leistbarer zu machen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

  • Kleine private Photovoltaik-Anlagen werden von zusätzlichen Abgaben ausgenommen, während größere Einspeiser moderat zur Finanzierung der Netzinfrastruktur beitragen.

  • Der Strommarkt wird insgesamt modernisiert, Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten mehr Rechte, und Energiegemeinschaften sowie dezentrale Stromerzeugung werden erleichtert.


Senkung der Elektrizitätsabgabe:


Der Nationalrat hat eine Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes beschlossen, mit der die Stromabgabe im Jahr 2026 deutlich gesenkt wird. Der Abgabesatz wird von bisher 1,5 Cent pro Kilowattstunde auf 0,82 Cent reduziert, um Haushalte und Betriebe spürbar zu entlasten. Für private Haushalte fällt die Abgabe besonders stark und sinkt auf nur 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Damit wird ein gezielter Beitrag zur Senkung der Energiekosten und zur Abfederung der hohen Preisbelastung geleistet. Die Maßnahme ist ein weiterer Schritt, um Strom langfristig leistbarer zu machen, unsere Industrie zu schützen und auch die Kosten für die privaten Haushalte zu senken.


Null-Toleranz: Das Kinder-Kopftuch wird an Schulen verboten!


Der Nationalrat hat auf Initiative der ÖVP ein Kopftuchverbot für Kinder an Schulen beschlossen und damit ein deutliches Signal für den Schutz von Mädchen und die Freiheit von Kindern gesetzt. Integrations- und Familienministerin Claudia Plakolm hat diesen wichtigen Schritt erfolgreich auf den Weg gebracht, um sicherzustellen, dass Kinder sich frei entfalten können und nicht frühzeitig unter religiösen oder gesellschaftlichen Druck geraten. Das Gesetz stellt klar, dass Schule ein Ort der Bildung, der Gleichberechtigung und der selbstbestimmten Entwicklung sein muss. Begleitende Maßnahmen sollen sicherstellen, dass betroffene Kinder unterstützt und nicht ausgegrenzt werden. Unverständlich bleibt, dass die Grünen gegen dieses Schutzgesetz gestimmt haben, obwohl es ausdrücklich um die Rechte und die Zukunft von Mädchen geht.

Null Toleranz für jene, die unsere freie Gesellschaf ablehnen. Unterstütze die Initiative auch Null Toleranz | www.null-toleranz.at


Begleitet wird der Beschluss von Maßnahmen wie Suspendierungsbegleitung und verpflichtenden Perspektivgesprächen, um Schulabbrüche zu verhindern und geeignete Unterstützungsstrukturen zu schaffen.


Digitalisierungs- und Entbürokratisierungspaket für Registrierkassen


Mit dem neuen Digitalisierungs- und Entbürokratisierungspaket für Registrierkassen werden Betriebe im Alltag spürbar entlastet. Kernstück ist die Einführung der digitalen Belegerteilung, die Papier spart, Abläufe an der Kassa vereinfacht und gleichzeitig volle Rechtssicherheit wahrt – der Umstieg ist freiwillig und ohne Betragsgrenze möglich. Gleichzeitig werden Klein- und Kleinstunternehmer gezielt entlastet, indem die Umsatzgrenze der Kalte-Hände-Regelung inflationsbedingt von 30.000 auf 45.000 Euro angehoben wird, etwa für Marktstände oder Haus-zu-Haus-Verkäufe. Dauerhaft verankert wird zudem die 15-Warengruppen-Regelung, mit der kleinere Betriebe ihre Verkäufe einfacher erfassen können, ohne jeden einzelnen Artikel zu verbuchen. Die Umsetzung erfolgt gestaffelt ab 1. Jänner 2026, weitere Schritte wie die digitale Belegerteilung und die Beleglotterie folgen ab Oktober 2026 und machen Verwaltung insgesamt moderner, praxistauglicher und fairer für unsere Unternehmen.


Stärkung der Digitalen Souveränität


Im Parlament wurde auch die digitale Souveränität Österreichs als zentrales Zukunftsthema erörtert, mit dem Ziel, staatliche Handlungsfähigkeit, Datensicherheit und technologische Unabhängigkeit langfristig zu sichern. Dabei geht es darum, kritische digitale Infrastrukturen selbst zu gestalten, europäische Lösungen zu stärken und Abhängigkeiten von außereuropäischen Konzernen zu reduzieren. Die zentralen Argumente und politischen Zielsetzungen dazu sind in meinem vorigen Blogbeitrag ausführlich nachzulesen:


Eröffnung Koralmbahn


Die ARGE Koralmbahn - ÖVP-Abgeordnete aus Kärnten und der Steiermark mit Bundesminister Hanke.


Mit der Inbetriebnahme der Koralmbahn wird ein Jahrhundertprojekt Realität, für das sich die ÖVP über viele Jahre mit Nachdruck eingesetzt hat. Bereits Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Landeshauptfrau a. D. Waltraud Klasnic haben früh die strategische Bedeutung dieser Bahnverbindung erkannt und entscheidende Weichen für die Umsetzung gestellt. Die Koralmbahn verbindet Graz und Klagenfurt in neuer Qualität und entfaltet ihre Wirkung weit über die beiden Landeshauptstädte hinaus. Besonders die Südweststeiermark profitiert von besserer Erreichbarkeit, neuen wirtschaftlichen Chancen und einer stärkeren Anbindung an den zentralen Wirtschaftsraum. Das Projekt stärkt Arbeitsplätze, Unternehmen und den öffentlichen Verkehr gleichermaßen und ist ein klares Bekenntnis zu nachhaltiger Infrastrukturpolitik. Weitere Informationen finden sich unter www.koralmbahn.at.





 
 
 

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