Aktivpension: Faire Bedingungen für das Arbeiten im Alter
Wer freiwillig über das gesetzliche Pensionsalter hinaus weiterarbeiten möchte, soll dafür faire Bedingungen vorfinden. Manche Menschen wollen ihren Betrieb weiter begleiten, andere ihr Wissen an Jüngere weitergeben. Gerade für unsere regionalen Betriebe ist diese Erfahrung wertvoll. Für mich ist klar: Diese Leistung verdient Anerkennung und soll sich finanziell auszahlen.

Daher haben wir im Nationalrat die Aktivpension auf den Weg gebracht. Ab 1. Jänner 2027 sind steuerliche Entlastungen und niedrigere Pensionsversicherungsbeiträge vorgesehen.
Wer weiterarbeitet, soll mehr davon haben
Mit der Aktivpension bleiben unter den jeweiligen Voraussetzungen bis zu 1.250 Euro Arbeitseinkommen pro Monat steuerfrei. Wer das ganze Jahr arbeitet, kann damit bis zu 15.000 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Wie viel Steuern man dadurch spart, hängt vom eigenen Einkommen ab.
Zusätzlich zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen erfüllen, keinen eigenen Pensionsversicherungsbeitrag mehr. Dieser beträgt bisher 10,25 Prozent. Der Arbeitgeber zahlt seinen Beitrag weiterhin.
Die Entlastung gilt ab dem gesetzlichen Regelpensionsalter. Das liegt bei Männern bei 65 Jahren. Bei Frauen wird es je nach Geburtsdatum schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
Wer bereits Alterspension bezieht und weiterarbeitet, braucht für den Steuerfreibetrag grundsätzlich 40 Versicherungsjahre als Mann beziehungsweise 34 Jahre als Frau. Für Frauen steigt diese Grenze ab 2028 jährlich um ein Jahr auf 40 Jahre im Jahr 2033. Auch anrechenbare Kindererziehungszeiten zählen mit.
Wer den Pensionsantritt aufschiebt oder eine Teilpension bezieht, braucht diese zusätzlichen Versicherungsjahre für den Freibetrag nicht. Auch der Wegfall des eigenen Pensionsbeitrags ist nicht an diese zusätzlichen Jahre gebunden.
Ein späterer Pensionsantritt bringt weiterhin 5,1 Prozent Pensionszuschlag pro Jahr, für höchstens drei Jahre. Wer bereits Alterspension bezieht, bekommt durch die weitere Arbeit ab 2027 keine zusätzliche Pensionserhöhung mehr. Dafür bleibt mehr Geld direkt vom Verdienst übrig.
Faire Entlastung auch für Selbstständige
Dass auch Selbstständige profitieren, ist ein wichtiger Erfolg des Wirtschaftsbundes. Unternehmerinnen und Unternehmer können ihren Betrieb weiter begleiten und die Übergabe an die nächste Generation gut vorbereiten.

Auch für sie gilt der Steuerfreibetrag. Zusätzlich sinken die Pensionsbeiträge: Bei gewerblichen Selbstständigen etwa von 18,50 auf 10,18 Prozent. Auch Bäuerinnen und Bauern sowie Freiberufler werden entsprechend entlastet.
Ein Beispiel zeigt den Vorteil: Ein Industriearbeiter mit 2.400 Euro monatlicher Bruttopension und 1.250 Euro Zuverdienst hat durch die Aktivpension im Rechenbeispiel 6.079 Euro mehr im Jahr.
Bessere Möglichkeiten für eine Zusatzpension
Gleichzeitig stärken wir die betriebliche Altersvorsorge – die zweite Säule unseres Pensionssystems. Sie ergänzt die gesetzliche Pension und hilft, für das Alter zusätzlich vorzusorgen.
Künftig sollen auch Beschäftigte ohne Firmenpensionsmodell ihre angesparte Abfertigung kostenfrei in eine Pensionskasse übertragen können. Ab 2028 soll es außerdem möglich sein, die Abfertigung freiwillig langfristig bis zur Pension anzulegen. Dabei sind höhere Erträge möglich, allerdings auch Verluste. Eine Kapitalgarantie gibt es bei dieser Variante nicht. Die bisherige Abfertigung Neu mit Kapitalgarantie bleibt aber bestehen und das Standardmodell.
Vorsorgekonten, auf die nicht mehr eingezahlt wird, sollen schrittweise zusammengeführt werden. Das schafft mehr Überblick. Außerdem sinkt die Obergrenze für die Vermögensverwaltungskosten von 0,8 auf 0,6 Prozent. So bleibt mehr Geld für die eigene Vorsorge.



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