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Die kalte Progression wird abgeschafft!

Aktualisiert: 17. Sept. 2022

Ab dem kommenden Jahr 2023 endet die jährliche schleichende Steuererhöhung der Lohnsteuerzahlerinnen und Lohnsteuerzahler in unserem Land, die kalte Progression ist dann Geschichte.


Vor jeder Nationalratswahl haben verschiedene Parteien immer wieder eines gefordert: das Ende der kalten Progression. Auch wir als Volkspartei hatten stets dieses Ziel vor Augen, scheiterten jedoch an den anderen Parteien im Nationalrat bzw. am jeweiligen Koalitionspartner, die ihre Versprechen nicht einhalten oder die Steuerlast der arbeitenden Bevölkerung partout auf Dauer und über die Legislaturperiode hinaus nicht senken wollten. Diesmal jedoch ist uns im Nationalrat ein großer Wurf gelungen – ab 2023 wird die schleichende Steuererhöhung namens „kalte Progression“ der Vergangenheit angehören.

Nach dem Beschluss im Ministerrat werden wir die Abschaffung der kalten Progression im Nationalrat beschließen, damit die Entlastung im kommenden Jahr und auf Dauer in Kraft treten kann.


Die kalte Progression


Wir waren es bisher gewohnt, dass nach den jährlichen Kollektivverhandlungen die Bruttolöhne zwar gestiegen sind, aber die Erhöhung der Nettolöhne dennoch in vielen Fällen geringer ausfiel. Denn die kalte Progression hat bisher in vielen Fällen einen Teil des Kuchens der Lohnsteigerungen „aufgefressen“. Dieser Vorgang tritt dann ein, wenn man durch die Lohnerhöhung in eine höhere Steuerklasse rutscht und neben der Inflation auch mehr Steuern zahlen muss und dadurch gar Kaufkraft verliert. Die kalte Progression schlägt dann durch Inflation und höhere Steuern ohne Rücksicht zu.


Mehr Netto vom Brutto


Ab dem kommenden Jahr ist damit Schluss. Die neue Regelung sieht vor, dass zwei Drittel der Einnahmen aus der kalten Progression automatisch an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückfließen. Das letzte Drittel kommt 2023 kleineren und mittleren Einkommen zugute. Nach derzeitiger Prognose bedeutet dies für 2023 eine Gesamtentlastung von 1,85 Mrd. Euro für die arbeitende Bevölkerung und einem Plus der Kaufkraft von bis zu 5,3%.


Von diesem großen Wurf werden rund 7,5 Mio. Menschen in Österreich profitieren und dies nicht nur 2023, sondern in Zukunft jährlich. © BMF


Ein Meilenstein der Entlastung


Diese Regelung wird nach unserem Beschluss im Nationalrat auf Dauer bleiben und stellt somit keine einmalige Steuerreform dar. Zukünftig wird jährlich die Inflationsrate (vom Juli bis Juni eines Jahres) als Grundlage zur Berechnung des Entlastungsvolumen herangezogen. Dadurch wirkt man einer wesentlichen Grundlage der kalten Progression - nämlich der Inflation - entgegen. Nach derzeitigen Prognosen beträgt die Entlastung für die arbeitende Bevölkerung rund 20 Mrd. Euro.

Bis zum 31. Juli jeden Jahres wird man das Entlastungsvolumen für das kommende Jahr berechnet haben. 2/3 des Entlastungsvolumens fließen automatisch zurück. 1/3 davon müssen zurückfließen, jedoch sind hier gezielte Entlastungsmaßnahmen möglich. So profitieren 2023 untere Steuerklassen bei der Entlastung stärker, als höhere. © BMF


Höhere Kaufkraft


Mit dieser Maßnahme bleibt den Menschen mehr Geld zum Leben, die Kaufkraft wird jährlich und dauerhaft in Österreich gestärkt. Die Folgen sind ein höheres Wirtschaftswachstum von bis zu einem Prozent, eine Beschäftigungserhöhung um bis zu rund 36.7000 Personen und einer Senkung der Arbeitslosenquote in den kommenden Jahren. Die Abschaffung der kalten Progression schafft nicht nur Fairness, sondern hat auch positive Effekte für die gesamte Volkswirtschaft.

Die Abschaffung der kalten Progression ab 2023 wird positive Effekte auf die Kaufkraft haben. © WIFO


Versprechen werden gehalten


Unser zentrales Wahlversprechen, die arbeitenden Menschen dauerhaft zu entlasten, haben wir neben der beschlossen ökosozialen Steuerreform nun mit der Abschaffung der kalten Progression gehalten und auch umgesetzt. Mit dem Ende der kalten Progression wird die Entlastung auch auf Dauer spürbar sein.

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