Liebe Funktionärinnen und Funktionäre!
Im kommenden Jahr wird um diese Zeit bereits der neu konstituierte Nationalrat tagen. Das Superwahljahr wird nicht nur die politische Landschaft im Nationalrat, sondern auch im EU-Parlament und in der Steiermark neu gestalten. Die Strategie der Volkspartei bleibt unverändert: ein konstruktiver Kurs, der sich auf die Arbeit für die Menschen konzentriert. Dieser Ansatz spiegelte sich deutlich in der intensiven Dezemberplenarwoche wider, in der zahlreiche Anträge von den VP-Nationalräten eingebracht wurden. Die Volkspartei setzt sich weiterhin für eine positive Gestaltung der politischen Zukunft Österreichs ein, sowohl auf regionaler als auch auf europäischer Ebene.
Dezember-Plenarwoche im Detail:
Smart Villages für unsere Jugend
Als ich meinen Redebeitrag zum Breitausbau begonnen habe freute es mich, dass eine sehr junge Besuchergruppe in der Besuchergalerie saß. Die Genereation „digital Natives“ ist mit digitalen Endgeräten aufgewachsen und erwartet in Zukunft auch die dementrsprechende Infrastruktur zum Glasfasernetz. Zu Beginn der Legislaturperiode waren nur 13% der Haushalte angeschlossen, heute sind es bereits 69%. Dennoch ruhen wir uns nicht aus und kämpfen weiter. Die Region Südweststeiermark mit 44 Gemeinden hat einen klaren Masterplan entwickelt. Eine Kostenanalyse ergab, dass 413 Millionen Euro für den flächendeckenden Breitbandausbau benötigt werden. Als einzelne Gemeinden können wir das nicht bewältigen, aber gemeinsam als Verbund können wir dieses Ziel erreichen. Private Investoren zeigen Interesse am Glasfaser-Ausbau, doch wir brauchen nicht nur wirtschaftliche Prüfungen, sondern auch technische Expertise, um einen zeitgerechten Ausbau sicherzustellen. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, im ständigen Dialog mit ihren Bürgern, benötigen klare Kommunikation. Erfreulicherweise stehen 120 Millionen Euro Fördermittel für die Steiermark, Kärnten und das Burgenland zur Verfügung. Wir wollen keine digitale Kluft zwischen Stadt und Land, sondern Smart Cities und Smart Villages für die Zukunft schaffen. Dieser Breitbandausbau ist entscheidend für die digitale Zukunft unserer Generation. Hier gehts zu meinem Redebeitrag:
Das Atomkraftwerk Krsko ist eine Gefährdung der Sicherheit
Ein wichtiger Schritt in dieser Woche war die Verabschiedung eines Entschließungsantrages, welcher die Sicherheitsprobleme im Atomkraftwerk Krško in Slowenien beleuchtet. Dieses Kraftwerk birgt aufgrund technischer Störungen und erhöhter seismischer Aktivität ernsthafte Gefahren. Trotzdem zögern die Betreiber, den defekten Reaktor abzuschalten und planen sogar den Bau eines weiteren Reaktors in einem erdbebengefährdeten Gebiet. Angesichts dieser Bedrohungen müssen wir verstärkt auf erneuerbare Energiequellen wie Sonne, Wind und Wasser setzen. Wir sollten Slowenien dazu ermutigen, in Wasserstofftechnologie zu investieren, um unabhängiger von Atomkraft zu werden. Der Entschließungsantrag des Nationalrats betont die Dringlichkeit der Stilllegung des fehlerhaften Reaktors und des Ausbaustopps des Atomkraftwerks Krško. Alle Parteien fordern daher die Bundesregierung auf, diese Initiative zu unterstützen und alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Eine nachhaltige und sichere Energiezukunft ist von höchster Bedeutung. Hier gehts zu meinem Redebeitrag:
Neue Entwicklungen im österreichischen Familien- und Kinderbetreuungsbonus
In Österreich gibt es gute Nachrichten für Familien: Der Familienbonus Plus für volljährige Kinder wird von 54,18 € auf 58,34 € pro Monat erhöht, was einem Jahresbetrag von 700,08 € entspricht. Dies folgt der Anhebung des Kindermehrbetrags auf 700 € ab 2024. Eltern, die für volljährige Kinder Familienbeihilfe beziehen, profitieren von dieser Entlastung. Ein weiterer Schritt betrifft den Grenzbetrag beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und der Beihilfe. Die bestehende Zuverdienstgrenze von 7.800 € pro Jahr wird angepasst, um geringfügige Beschäftigungen während des Anspruchszeitraums zu ermöglichen.Diese Maßnahmen unterstützen Familien finanziell und fördern die Flexibilität bei der Kinderbetreuung. Eltern können sich auf eine verbesserte finanzielle Unterstützung freuen, während sie gleichzeitig die Möglichkeit haben, sich in geringfügiger Beschäftigung zu engagieren, ohne ihre Anspruchsberechtigung zu verlieren. Dies sind positive Entwicklungen, die die Lebensqualität von Familien in Österreich verbessern sollen.
Gesundheitsreform-Paket-2024: Stärkung des Gesundheitswesens in Österreich
Das Gesundheitsreform-Paket 2024 in Österreich ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung des Gesundheitswesens im Land. Es umfasst zwei Bund-Länder-Vereinbarungen sowie ein umfangreiches Gesetzespaket, das unter dem Titel "Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024" bekannt ist.Das Hauptziel dieses Reformpakets ist die Stärkung des niedergelassenen Bereichs, um die Spitäler zu entlasten, digitale Angebote auszubauen und die Koordination zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Krankenversicherungen zu verbessern. Die Patientenversorgung wird nach dem Prinzip "digital vor ambulant vor stationär" optimiert, um Ressourcen effizienter einzusetzen. Besonderes Augenmerk wird auf Gesundheitsförderung, Vorsorge, Impfprogramme, Medikamentenversorgung, die Versorgung chronisch kranker Menschen und psychosoziale Behandlungsangebote gelegt. Um die ärztliche Versorgung zu verbessern, werden Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten und Ambulatorien gefördert. Die Gesundheitsberatung 1450 wird ausgebaut, und ab 2026 wird Wahlarzt zur Anbindung an das e-card- und ELGA-System verpflichtend. Der Bund stellt zusätzliche Mittel für Impfprogramme und Digitalisierung bereit, insgesamt rund eine Milliarde Euro jährlich bis 2028. Die Planung und Koordination erfolgt durch die Bundes-Zielsteuerungskommission, wobei der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) und die Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG) wichtige Instrumente sind. Die Reform zielt darauf ab, das Gesundheitswesen in Österreich nachhaltig zu stärken und zu optimieren.
Mietpreisdeckel in Österreich: Schutz und Entlastung für Mieter
Die Erneuerbaren-Förderpauschale bleibt auch 2024 in Österreich ausgesetzt, um die Endverbraucher vor den anhaltend hohen Strompreisen zu entlasten. Diese Maßnahme ist Teil des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) und soll dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Das EAG fördert den Ausbau erneuerbarer Energien und sieht Mittel im Bundesbudget vor, um die im Gesetz festgelegten Ausbauziele zu erreichen. Es unterstützt innovative Photovoltaikanlagen, beispielsweise gebäudeintegrierte Anlagen, mit einer Investitionsförderung von bis zu 45 % der Kosten, zuzüglich Zuschlägen für kleine und mittlere Unternehmen. Nicht innovative Photovoltaikanlagen sowie Wasserkraft-, Windkraft- und Biomasse-Anlagen werden weiterhin mit maximal 30 % der Investitionskosten gefördert. Darüber hinaus verbessert das EAG die Transparenz der Preise für Fernwärme und Fernkälte und ermöglicht eine flexible Inbetriebnahmefristverlängerung für Windkraftanlagen. Diese Anreize des EAG tragen dazu bei, saubere Energiequellen zu fördern und den Übergang zu erneuerbaren Energien in Österreich voranzutreiben.
Mietpreisdeckel in Österreich: Schutz und Entlastung für Mieter
Der Mietpreisdeckel in Österreich ist eine bedeutende Maßnahme, um Mieter vor übermäßigen Mietkosten zu schützen. Er gilt für Richtwertmieten, Kategoriemieten und Gemeinnützige. Bis zum Jahr 2027 werden etwaige Mietpreiserhöhungen auf maximal fünf Prozent begrenzt. Ab 2027 erfolgt die Valorisierung von Kategorie- und Richtwertmieten anhand der durchschnittlichen Inflation der letzten drei Jahre. Der Teil, der über fünf Prozent hinausgeht, wird bei der Anpassung nur zur Hälfte berücksichtigt. Diese Regelungen bedeuten eine spürbare Entlastung für 2,5 Millionen Österreicherinnen und Österreicher. Sie schützen Mieter vor unangemessenen Mietsteigerungen und tragen dazu bei, die Wohnkosten in einem erschwinglichen Rahmen zu halten. Der Mietpreisdeckel ist ein wichtiger Schritt, um die Wohnsituation in Österreich zu verbessern und sicherzustellen, dass das Recht auf angemessenen Wohnraum gewahrt wird. Es ist eine Maßnahme, die das Wohlbefinden und die finanzielle Stabilität vieler Menschen im Land unterstützt.
Wir schaffen Anreize für Pensionisten
Der jährliche Pensionsbonus für diejenigen, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten, steigt auf 5,1 % statt 4,2 %. Der Bonus kann bis zu drei Jahre in Anspruch genommen werden. Zusätzlich übernimmt der Bund vorübergehend einen Teil der Pensionsbeiträge von erwerbstätigen Pensionisten. Personen, die neben ihrer Rente arbeiten, müssen nur Pensionsbeiträge für den Teil ihres Zuverdiensts über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze zahlen. Weitere Maßnahmen sind Toleranzgrenzen für bestimmte Pensionen und Schadenersatzansprüche für Teilzeitbeschäftigte.
Mit dem Ende des parlamentarischen Jahres und dem Beginn eines neuen Jahres möchte ich Ihnen besinnliche Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr wünschen.
Mögen die Feiertage voller Freude sein und das kommende Jahr von Glück begleitet sein.
Mit freundlichen Grüßen
Abg.z.NR Bgm. Joachim Schnabel
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