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Verkehrsausschuss stellt Weichen für die Zukunft!

Im Verkehrsausschuss wurden heute mehrere zentrale Gesetzesvorhaben beschlossen bzw. behandelt, die sich mit Verkehrslenkung, Sicherheit, Krisenvorsorge und dem Führerscheinrecht befassen. Im Mittelpunkt stand dabei die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die neue Möglichkeiten für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen schafft und gleichzeitig rechtliche Klarheit bringt.


36. StVO-Novelle: Automatisiertes Zufahrtsmanagement wird ermöglicht


Mit der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung wird erstmals eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage geschaffen, um Verkehrsberuhigung durch kameragestütztes, automatisiertes Zufahrtsmanagement umzusetzen. Dieses Instrument kann in klar definierten Bereichen eingesetzt werden, um Verkehrsströme gezielt zu lenken, Durchzugsverkehr zu reduzieren und die Lebensqualität in Ortszentren zu erhöhen.

Das Gesetz sieht dabei verpflichtende Bedarfsprüfungen sowie eindeutig geregelte Zuständigkeiten – insbesondere bei den Bezirkshauptmannschaften – vor. Damit soll ein einheitlicher Vollzug gewährleistet und unterschiedliche Einzelregelungen vermieden werden. Datenschutzrechtliche Vorgaben werden ausdrücklich berücksichtigt.

Die ÖVP-Delegation im Ausschuss für Verkehr und Mobilität. Gerade in der StVO-Novelle können wir als Volkspartei mit der verpflichtenden Bedarfsprüfung und der klaren Zuständigkeit bei der Bezirkshauptmannschaft sehr gute Erfolge vorweisen.
Die ÖVP-Delegation im Ausschuss für Verkehr und Mobilität. Gerade in der StVO-Novelle können wir als Volkspartei mit der verpflichtenden Bedarfsprüfung und der klaren Zuständigkeit bei der Bezirkshauptmannschaft sehr gute Erfolge vorweisen.

Ebenfalls Teil der StVO-Novelle sind Anpassungen im Bereich neuer Mobilitätsformen. E-Mopeds werden künftig vom Radweg auf die Fahrbahn verlagert, um Konflikte mit Radfahrerinnen und Radfahrern zu reduzieren.

Zusätzlich wird eine Helmpflicht für unter 16-Jährige bei der Nutzung von E-Scootern eingeführt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und auf die zunehmende Nutzung elektrisch betriebener Kleinfahrzeuge zu reagieren.


Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz: Digitale Steuerung des Verkehrs


Mit dem Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz (IVS-Gesetz) werden neue Grundlagen geschaffen, um Verkehrsströme digital zu steuern. Navigationsdienste sollen künftig behördlich angeordnete Sperren oder Verkehrslenkungsmaßnahmen verpflichtend anzeigen. Dadurch soll verhindert werden, dass Ausweichverkehr durch Ortsgebiete geleitet wird.

Besonders stark belastete Transitkorridore – etwa auf der Tauern- und der Brennerautobahn – sollen so gezielter gemanagt und entlastet werden.


Bundesstraßen-Notfallgesetz: Betrieb auch bei Blackout sicherstellen


Ein weiteres Vorhaben ist das Bundesstraßen-Notfallgesetz, das Vorsorge für Großschadensereignisse trifft. Es schafft Rahmenbedingungen, damit der Betrieb auf Bundesstraßen auch bei großflächigen Stromausfällen oder vergleichbaren Krisensituationen aufrechterhalten werden kann.

Gerade in solchen Ausnahmelagen ist eine funktionierende Straßeninfrastruktur wesentlich, um Mobilität zu sichern und die Versorgung mit notwendigen Gütern aufrechtzuerhalten – insbesondere auch in sensiblen Bereichen wie Tunneln.


Führerscheingesetz-Novelle: Längere Befristung für LKW- und Busführerscheine


Die Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) bringt eine wesentliche Änderung für Lenkerinnen und Lenker der Klassen C und D ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Die bisherige zweijährige Befristung entfällt, künftig gilt auch für diese Altersgruppe die allgemeine fünfjährige Gültigkeitsdauer.

Darüber hinaus werden Maßnahmen gegen Prüfungsbetrug verschärft. Die Sperrfrist für den Wiederantritt zur theoretischen Führerscheinprüfung wird von neun auf 18 Monate verlängert, zudem wird eine eigene Strafbestimmung für organisierte Betrugsformen eingeführt. Weitere Anpassungen betreffen Vereinfachungen und Aktualisierungen, etwa bei der Gültigkeitsdauer des internationalen Führerscheins, die nun verlängert wird.


Mit der Novelle des Führerscheingesetzes schaffen wir für LKW- und Busfahrer mehr Gerechtigkeit: Für Führerscheine der Klassen C und D gilt nun auch für Personen über dem 60. Lebensjahr eine fünfjährige Gültigkeitsdauer.
Mit der Novelle des Führerscheingesetzes schaffen wir für LKW- und Busfahrer mehr Gerechtigkeit: Für Führerscheine der Klassen C und D gilt nun auch für Personen über dem 60. Lebensjahr eine fünfjährige Gültigkeitsdauer.

ASFINAG-Prüfungsbericht zu Lückenschlussprojekt


Im Ausschuss wurde zudem ein ASFINAG-Prüfungsbericht zu Lückenschlussprojekten im Autobahnnetz behandelt. Darin wird die Bedeutung der Fertigstellung bestehender Netzlücken für Leistungsfähigkeit und Resilienz der Infrastruktur hervorgehoben. Gleichzeitig wird Kritik an Annahmen des Umweltberichts 2025 im Zusammenhang mit Verkehrsprognosen – insbesondere zu erwarteten Rückgängen beim Individualverkehr – thematisiert.


Insgesamt stehen die behandelten Gesetzesvorhaben im Zeichen einer stärker digital gesteuerten Mobilität, höherer Verkehrssicherheit sowie verbesserter Krisenvorsorge im Straßennetz.


 
 
 

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