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Neue StVO, Shrinkflation, Antiatom und vieles mehr in der Februar-Plenarwoche

Vor rund einem Jahr wurde die Bundesregierung unter Bundeskanzler Stocker angelobt. Seitdem ist vieles geschehen: Die Inflation wurde wieder auf das EZB-Ziel von 2 % gesenkt, das Budget stabilisiert und das Land wieder auf Wachstumskurs gebracht. Der Aufschwung kann nun kommen, wenn wir diesen Kurs mit Reformen und Zuversicht fortsetzen. Auch im Zuge des Februarplenums haben wir diesen Kurs fortgesetzt.


Der Mobilitätsbereich geht voran – Novelle der Straßenverkehrsordnung


Nach einem Jahr bringen wir mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung eine große Reform für mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen sowie auf Geh- und Fahrradwegen auf den Weg. Nach der Präsentation des Entwurfs im Herbst und der wichtigen Phase der Begutachtung haben wir nun ein Gesetz ins Parlament eingebracht, das unsere Forderungen abdeckt und die Straßenverkehrsordnung an die heutigen Gegebenheiten anpasst:


  • Verhaltens- und Ausrüstungsbestimmungen für E-Scooter und E-Bikes inklusive einer weiter gefassten Helmpflicht

  • Die Verlagerung von „E-Mopeds“ vom Radweg auf die Straße

  • Die Ermöglichung von Verkehrsberuhigung mittels automatisierten Zufahrtsmanagements

Gemeinsam mit BM Hanke, mit Dr. Harald K. Widhalm, MBA, Facharzt für Unfallchirurgie, Orthopädie und Traumatologie und meinen beiden Verkehrssprecherkollegen Abg. Oberhofer (NEOS) und Abg. Moitzi (SPÖ) präsentierten wir diese Woche im Parlament die finale Version der StVO-Novelle. Jetzt gehen die Beratungen im Verkehrsausschuss weiter. Link zur Präsentation findet du hier.
Gemeinsam mit BM Hanke, mit Dr. Harald K. Widhalm, MBA, Facharzt für Unfallchirurgie, Orthopädie und Traumatologie und meinen beiden Verkehrssprecherkollegen Abg. Oberhofer (NEOS) und Abg. Moitzi (SPÖ) präsentierten wir diese Woche im Parlament die finale Version der StVO-Novelle. Jetzt gehen die Beratungen im Verkehrsausschuss weiter. Link zur Präsentation findet du hier.

Gerade beim Zufahrtsmanagement konnten wir im Zuge der Begutachtung die Erforderlichkeitsprüfung gesetzlich verankern, um einen Fleckerlteppich in Österreich zu verhindern und den Datenschutz weiter zu verfeinern. Damit schaffen wir einen sicheren und klaren Rechtsrahmen – für die Verkehrssicherheit ebenso wie für Gemeinden und Autofahrerinnen und Autofahrer in unserem Land.


Parallel zur Novelle der Straßenverkehrsordnung haben wir auch das Intelligente Verkehrssysteme-Gesetz (IVS-Gesetz) fertig verhandelt und damit einen zentralen Baustein für die digitale Verkehrsinfrastruktur geschaffen. Künftig können Verkehrsdaten gezielt genutzt werden – etwa indem Navigationsdienste behördliche Sperren anzeigen und so Ausweichverkehr durch Ortsgebiete verhindern sowie ein intelligenteres Transitmanagement ermöglichen.


Austausch mit Georg Pammer, Generalsekretär des Netzwerkes Europäischer Eisenbahnen Österreich im Parlament. Die angekündigte Bahn-Reform betrifft viele Beriech der Mobilität in unserem Land. Mehr Infos zur Reform findest du hier.
Austausch mit Georg Pammer, Generalsekretär des Netzwerkes Europäischer Eisenbahnen Österreich im Parlament. Die angekündigte Bahn-Reform betrifft viele Beriech der Mobilität in unserem Land. Mehr Infos zur Reform findest du hier.

Austausch mit dem Gemeindebund


Auch in anderen Bereichen wie der Telekommunikation oder im Postmarktgesetz sind Änderungen und Reformen vorgesehen. Der Breitbandausbau muss voranschreiten – hier braucht es insbesondere Lösungen für den ländlichen Raum, aber auch den Schulterschluss mit dem Gemeindebund zur Sicherstellung der Postversorgung in ländlichen Gemeinden. Denn eine starke Infrastruktur schafft Lebensqualität, Arbeitsplätze und Perspektiven. Auch die angespannte finanzielle Lage der steirischen Gemeinden wurde klar angesprochen.

Gespräche mit unserem Gemeindebundpräsidenten und Bürgermeister Johannes Pressl
Gespräche mit unserem Gemeindebundpräsidenten und Bürgermeister Johannes Pressl

Maßnahmen gegen die "Shrinkflation"


Mit dem Anti-Mogelpackungs-Gesetz schaffen wir klare Regeln gegen „Shrinkflation“ im Lebensmittel- und Drogeriehandel. Größere Handelsunternehmen müssen künftig direkt beim Produkt oder Regal auf versteckte Mengenreduktionen hinweisen, kleinere Betriebe ab einer bestimmten Verkaufsfläche mittels Informationsschild – kleine Geschäfte bleiben von zusätzlicher Bürokratie ausgenommen.


Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes


Diese Novelle dient der Modernisierung eines zentralen Krisenlenkungsgesetzes, um die Ernährungssicherheit der Bevölkerung auch bei schweren Störungen bzw. Unterbrechungen der Versorgung zu gewährleisten. Die staatliche Krisenvorsorge soll dabei um strategische Vorräte, mögliche Verpflichtungen privater Marktteilnehmer, präzisierte Entschädigungsregelungen und verbesserte Informations- und Datenstrukturen ergänzt werden. Für diese Gesetzesänderung ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erforderlich.


Entschließung "Atomkraftwerk Paks II stoppen"


Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und fairer Wettbewerb gelten auch im Energiesektor – deshalb war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Paks II richtig und notwendig. Die Direktvergabe an den russischen Staatskonzern Rosatom ohne ordentliches Ausschreibungsverfahren widerspricht europäischen Grundprinzipien und stärkt Putins energiepolitischen Einfluss mitten in Europa. Für uns ist klar: Wir lehnen Atomkraft generell ab – sie ist riskant, teuer und schafft neue Abhängigkeiten, gerade von autoritären Regimen wie Russland.

Rede im Nationalrat zum Entschließungsantrag "Atomkraftwerk Paks II stoppen". Video ©: Parlamentsdirektion

Umso widersprüchlicher ist das Verhalten der FPÖ: Während sie bei früheren Allparteieninitiativen mittels Entschließungsanträgen gegen Atomkraft mitarbeiten wollte, erfolgte die Zustimmung plötzlich erst im Nachhinein ohne am Antrag dabei zu sein. Wenn russischer Einfluss durch Rosatom im Ungarn von Viktor Orbán offensichtlich ist, braucht es klare und konsequente Haltung. Eine glaubwürdige Position gegen Atomkraft in unserer unmittelbaren Nachbarschaft sieht jedenfalls anders aus.


Österreichischer Stabilitätspakt 2025


Der Österreichische Stabilitätspakt 2025 ist eine Vereinbarung der Gebietskörperschaften zur nachhaltigen und koordinierten Haushaltsführung sowie zur Umsetzung der erneuerten EU-Fiskalregeln aus dem Frühjahr 2024. Zentrales Instrument ist der neue Nettoausgabenindikator, mit dem die Maastricht-Grenzen von maximal drei Prozent Defizit und 60 Prozent Schuldenquote eingehalten werden sollen. Bund, Länder und Gemeinden stimmen dafür ihre Haushaltsplanung enger ab, planen mittelfristig und regeln gemeinsam die Aufteilung von Verantwortung und möglichen Sanktionen bei Regelverstößen.

Kernstück sind verbindliche Vorgaben, welche Defizite der Bund inklusive Sozialversicherung sowie Länder und Gemeinden in den einzelnen Jahren maximal erreichen dürfen. Die erste Phase umfasst die Jahre 2026 bis 2029 mit jährlich festgelegten zulässigen Maastricht-Defiziten. Ab 2030 wird der gesamtstaatlich zulässige strukturelle Saldo gemäß EU-Nettoausgabenpfad im Verhältnis 76 zu 24 Prozent zwischen Bund (inklusive Sozialversicherungen) und Ländern (inklusive Gemeinden) aufgeteilt. Die Länderanteile werden nach Einwohnerzahl verteilt, wobei jeweils 20 Prozent auf die Gemeinden entfallen.

 
 
 

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